Warum auf Pflanzenextrakten keine Wirkung stehen darf

Wer eine Packung mit Rosenwurz, Ginkgo, Ginseng oder Kamille in die Hand nimmt, findet darauf oft blumige Formulierungen, aber keinen klaren Satz darüber, was der Extrakt tun soll. Das ist kein Zufall und auch keine Bescheidenheit. Es ist die Folge eines Verfahrens, das seit über zehn Jahren stillsteht.

Wie gesundheitsbezogene Angaben in der EU funktionieren

Seit 2006 gilt in der EU: Eine Aussage über die Wirkung eines Lebensmittels darf nur verwendet werden, wenn sie geprüft und in eine Liste aufgenommen wurde. Die Behörde EFSA bewertet die Studien, die Kommission entscheidet, und nur der zugelassene Wortlaut darf auf die Packung.

Für Vitamine und Mineralstoffe ist dieses Verfahren abgeschlossen. Deshalb kennst du die immer gleichen Formulierungen: „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“, „trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Erschöpfung bei“.

Der Sonderfall Pflanzen

Bei pflanzlichen Stoffen, im Amtsdeutsch Botanicals, wurde das Verfahren 2010 unterbrochen. Der Grund war ein Streit über den richtigen Maßstab: Pflanzliche Zubereitungen können sowohl als Lebensmittel als auch als traditionelle Arzneimittel auf dem Markt sein, und für beide gelten unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis.

Seitdem liegen mehr als 2.000 Angaben zu Pflanzen on hold, also in der Warteschleife. Sie sind weder zugelassen noch abgelehnt. Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter verwendet werden, aber sie sind eben auch nicht geprüft.

Fachlich ist das ein unbefriedigender Zustand, und rechtlich ein Graubereich, in dem sich ein erheblicher Teil des Marktes bewegt.

Was das praktisch bedeutet

Wir haben uns entschieden, diesen Graubereich nicht zu nutzen. Für Rosenwurz gibt es keine zugelassene Aussage, also steht bei uns auch keine. Weder direkt noch in der beliebten Abschwächung über Worte wie traditionell, bewährt oder bekannt aus.

Was wir schreiben dürfen und schreiben: welche Pflanze verwendet wird, welcher Teil, wie der Extrakt hergestellt ist, wie hoch er standardisiert ist, was sonst in der Kapsel steckt und wie man sie einnimmt.

Woran du einen sauberen Anbieter erkennst

Drei Dinge lassen sich von außen prüfen, ohne Fachwissen:

  1. Steht der Pflanzenteil da? Wurzel, Blatt, Blüte, Frucht. Bei Rosenwurz ist die Wurzel der Teil, um den es geht. Wer nur „Rhodiola“ schreibt, sagt wenig.
  2. Steht die Standardisierung da? Also der Anteil der Leitsubstanzen, bei Rosenwurz üblicherweise Rosavine und Salidrosid. Ohne diese Angabe ist ein Extrakt nicht vergleichbar.
  3. Steht das Extraktverhältnis da? Zum Beispiel 4:1, also vier Teile Pflanze auf einen Teil Extrakt.

Fehlen alle drei Angaben und dafür steht ein Versprechen auf der Vorderseite, ist die Reihenfolge der Prioritäten klar erkennbar.

Warum es die Produkte trotzdem gibt

Weil Menschen sie kaufen und weil sie als Lebensmittel zulässig sind. Ein fehlender zugelassener Claim bedeutet nicht, dass eine Pflanze verboten oder unsicher wäre. Er bedeutet: Es gibt keine geprüfte Aussage, mit der beworben werden darf.

Diesen Unterschied verwischt der Markt gerne in beide Richtungen. Die eine Seite tut so, als sei alles belegt. Die andere tut so, als sei alles wertlos. Beides ist falsch, und der ehrliche Satz lautet: Es ist nicht geprüft, und deshalb behaupten wir nichts.

Was wir nicht wissen

Ob die Warteschleife irgendwann endet, ist offen. Die Kommission hat das Thema mehrfach aufgerufen, eine Entscheidung steht seit Jahren aus. Bis dahin bleibt die Rechtslage, wie sie ist.

Offen ist auch, wie gut sich Ergebnisse aus Studien mit einem bestimmten standardisierten Extrakt auf ein anderes Produkt übertragen lassen. Pflanzenextrakte sind keine einheitlichen Stoffe, sondern Gemische, die von Herkunft, Erntezeitpunkt und Verfahren abhängen.


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